Leistungen

Grundsätzlich gelten dafür dieselben Rahmenbedingungen und Leistungen, wie sie in der Leistungsbeschreibung der Einrichtung erläutert sind. Aufgrund der besonderen Situation sind hier einige Ziele beschrieben, die in der Hilfe für unbegleitete ausländische Jugendliche besonders wichtig sind. Neben den allgemeinen Leistungen bieten wir zusätzliche spezifische Leistungen für diese Zielgruppe.
Ausländische Jugendliche benötigen in diesem Bereich eine erhebliche Unterstützung bezüglich des Erwerbs der deutschen Sprache (ggf. Alphabetisierung), der Integration in das deutsche Schulsystem, des Erhalts der Muttersprache und der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen in der Schule:

  • Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache durch spezielle Sprachkurse
  • Hausaufgabenhilfe
  • Unterstützung und Begleitung beim Kontakt zu Ämtern, Behörden und Beratungsstellen.
  • Einbeziehung von Sprachvermittlern bei Hilfeplangesprächen und zur Klärung wichtiger Belange.
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Traumata und notwendige medizinische Hilfen mit ansässigen Psychotherapeuten und Psychiatern in Münster, in Krisensituationen gegebenenfalls mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Hilfestellung zur Alltagsbewältigung
  • Bzgl. der Traumatisierungen und posttraumatischen Belastungsstörungen Unterstützung über Nutzung der fachlichen Kompetenzen über psychologische Gespräche im Rahmen der RWG, um krisenhafte Situationen mit Klinikaufenthalten zu vermeiden
  • Klärung von ausländerrechtlichen Fragestellungen, Begleitung von Asylverfahren und Unterstützung bei rechtlichen Fragen in Kooperation mit den Vormündern.
  • Ermöglichung der Ausübung religiöser Praktiken und kultureller Riten sowie von Kontakten zu Landsleuten.
  • Vermeidung von Ausgrenzung und Unterstützung bei der Integration durch Einbindung der Jugendlichen in sportliche und kulturelle Angebote oder Freizeitaktivitäten (z.B. Fußball- und Sportvereine)
  • Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive.
  • Vorbereitung und Begleitung der Verselbstständigung
  • Kontakt zur Herkunftsfamilie.

Angesichts des Durchschnittsalters der eingereisten Jugendlichen von 16-17 Jahren muss die stationäre Hilfe bei längerem Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel einer zunehmenden Verselbständigung und Integration geplant werden. Hierfür ist neben der Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive besonders wichtig, Alltagskompetenzen für eine selbständige Lebensführung zu entwickeln. Dafür steht angesichts des Alters der Jugendlichen im Rahmen der HzE allerdings nur wenig Zeit zur Verfügung. Im Einzelfall kann es daher notwendig sein, dass der/die Jugendliche mit Vollendung des 18. Lebensjahres Hilfen für junge Volljährige beantragt, um den Verselbständigungsprozess zu einem erfolgversprechenden Abschluss zu bringen.

Ziele der Verselbständigung sind u.a.:

  • Erfolgreicher Abschluss des Sprachkurses mit der Befähigung, weiterführende Schulen zu besuchen und/oder eine Berufsvorbereitung zu beginnen
  • Klärung / Besuch der geeigneten weiterführenden Schule oder einer Berufsvorbereitung in Kooperation mit dem Schulamt oder der Bundesagentur für Arbeit.
  • Klärung des zukünftigen Lebensmittelpunktes unter Berücksichtigung der Wünsche des Jugendlichen und realistischer Umsetzungsmöglichkeiten.
  • Finden eines geeigneten Wohnraums und Sicherstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel.
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes
  • Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung